Unsere Verfassung – Demokratie einüben

Demokratie muss man lernen

Um die Rechte der Kinder auch in unserer Einrichtung zu stärken und die Kinder möglichst früh mit den Spielregeln der Demokratie vertraut zu machen, haben wir uns im Februar 2017 auf den Weg gemacht, eine Kindergartenverfassung zu erarbeiten. Hierzu galt es, von Seiten des pädagogischen Personals und der Leitung der Einrichtung bewusst einen Teil der »Macht« abzugeben und gezielt an die Kinder zu übertragen. Im gemeinsamen Austausch legten wir im Team und mit den Kindern Regeln für unseren Kindergarten fest. Diese sind für alle bindend und ein jeder in der Einrichtung kann sich darauf berufen.
Im Mai 2018 wurde unsere Verfassung von allen Mitarbeitern, dem Elternbeirat und dem Trägerverein einstimmig angenommen und ist seither in Kraft.

Mit Hilfe dieses Werkzeuges wollen wir Demokratie von der Kinderstube an in den Köpfen etablieren, die Selbstständigkeit der Kinder, das eigenständige Denken und die Entwicklung ihres Selbstbewusstseins fördern.

Wer von klein auf gewohnt ist, Entscheidungen für sich und in der Gruppe zu treffen, ist auch später damit vertraut, vorausschauend zu denken. Er handelt im Sinne eines demokratischen Verständnisses und ist bereit, zum Wohle der Gemeinschaft Kompromisse zu finden.

An Hand alltäglicher Abwägungen, wie zum Beispiel »Welche Kleidung ist heute angebracht«, »Wieviel Hunger spüre ich und wieviel Essen brauche ich« bestärken wir die Kinder darin, sich selbst intensiv wahrzunehmen, sinnvolle Möglichkeiten auszuprobieren, für sich selbst zu entscheiden und auch die Interessen anderer zu achten.

Nur wenn das Kind seinen Körper spüren kann und mitentscheiden darf, kann es erkennen, was ihm gut tut und was nicht. Langfristig dient dieser Lernprozess der Stärkung unserer Kinder und somit auch der Vorbeugung von Burn-Out und Adipositas.

Natürlich lernen die Kinder im Zuge dessen ebenso, dass es im Alltag Entscheidungen gibt, welche nicht in ihrer Kompetenz liegen. Dies betrifft den Bereich der Sicherheit, Gesundheit und das Wohl des Kindes. Diese Themen sind ausschließlich den Erziehern und zu Hause den Eltern vorbehalten.

Beteiligung der Kinder durch Wahlen und Gremien

In den wöchentlichen Gruppenkonferenzen treffen sich die Kinder und Erzieher einer Gruppe, um verschiedenste Themen zu besprechen. Die Teilnahme ist freiwillig und soll der Lösungsfindung dienen, sofern dies Angelegenheiten der jeweiligen Gruppe ist. Für Probleme, welche den gesamten Kindergarten bzw. die Gesamteinrichtung betreffen, werden gesammelt und Alternativen zur Lösungsfindung besprochen. Ein Entscheidung hierüber ist jedoch im Kinderparlament oder Kindergartenrat zu besprechen. Die Vertreter in diesen Gremien werden demokratisch gewählt.

Kindergartenrat

Der Kindergartenrat setzt sich aus jeweils 4 Delegierten der einzelnen Kindergartengruppen, 2 pädagogischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern sowie einer Moderatorin bzw. Moderator zusammen. Die Treffen finden alle 14 Tage sowie nach Bedarf statt. Debattiert wird über alle Themenfelder, die ausschließlich die Kindergartenkinder betreffen. Bei der Entscheidungsfindung wird ein Konsens angestrebt. Das Ergebnis wird in einem kindgerechten Protokoll festgehalten und im Anschluss an die Sitzung im Kindergarten ausgehängt. Tagesordnungspunkte, die bereichsübergreifend sind, werden dem Kinderparlament übergeben.

 

 

 

Kandidaten, Wahlkampf und Urnengang

Bevor die Wahlen der jeweiligen Vertreter stattfinden, stellen die Kandidaten, die gerne zur Wahl antreten möchten, sich und ihre Partei auf ihren Wahlplakaten vor. Hierzu fragen sie ihre Freunde, ob diese Teil ihres Teams werden wollen. Auf den Plakaten erklären sie kurz, warum sie dieses Amt ausüben möchten und warum sie dafür gut geeignet sind.

Bei der Abstimmung werden die Stimmzettel in die jeweiligen Wahlurnen eingeworfen. Die Urnen sind kindgerecht mit den Bildern der jeweiligen Partei gekennzeichnet.

 

 

Kinderparlament

Das Kinderparlament setzt sich aus den Vertretern der Gruppenkonferenzen des Kindergarten- und Schulkindbereichs, einer/m pädagogischen Mitarbeiter(in) aus der Krippe und je nach Personalsituation ein bis zwei pädagogischen Mitarbeiter(inne)n aus dem Kindergarten- oder Schulkinderbereich sowie der Leitung zusammen. 
Das Kinderparlament tagt mindestens einmal im Monat (bei Bedarf auch öfter). Zu einer Sitzung können auch zusätzliche Teilnehmer (Eltern, weitere Erzieher oder Externe) eingeladen werden. Die im Kinderparlament zu verhandelnden Themen werden im laufenden Alltag an der Parlamentstafel mittels Symbolen und Schrift gesammelt.

Das Parlament regelt alle Angelegenheiten, welche die ganze Einrichtung betreffen und bereitet Themen zur Diskussion in den Gruppenkonferenzen vor. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt dann in der jeweils nächsten Kinderparlamentssitzung. Ergebnisse bzw. Protokolle werden in den Gruppenkonferenzen mit Unterstützung der pädagogischen Mitarbeiter(innen) von den Delegierten vorgestellt.

Sprechstunde bei Angelika

Um den Kindern vorzuleben, wie sie ihre Rechte wahren können, haben wir eine wöchentliche Sprechstunde eingerichtet. In dieser Zeit können einzelne Kindergartenkinder das Gespräch mit der Kindergartenleitung suchen und sich beschweren. Schulkinder können mit der Leitung separate Termine vereinbaren, Krippenkinder dürfen bei Bedarf kommen.
Die Kinder haben somit die Möglichkeit ihre Sorgen und Beschwerden der Leitung mitzuteilen. Diese werden im Beschwerdebuch festgehalten und mit Zustimmung des Kindes werden die Aussagen weitergegeben, um mit allen Beteiligten nach einer zeitnahen Lösung zu suchen. Das Kind erhält auf Wunsch einen Merkzettel. 
Die Kinder erfahren hierdurch, dass sie selbst Einfluss auf Veränderungen haben und dass ihre Meinung wichtig ist für die Leitung UND für die gesamte Gemeinschaft.

Wenn Sie sich weitergehend mit unserer Kindergartenverfassung vertraut machen möchten, finden Sie diese auch in unserem Downloadbereich.